Ich möchte nach:

 

Allgemeine Informationen

 

Hauptstadt: Berlin (ca. 3,39 Mio. Einwohner)
Fläche: 357.022 km²
Einwohner: ca. 82,28 Mio.
Int. Kennzeichen: D
Stromspannung: Reisestecker nicht erforderlich

 

 

Höchstgeschwindigkeiten

Im Ortsgebiet: 50 km/h 
 

Kraftfahrzeug außerorts Autobahn
Pkw/andere Kfz bis 3,5 t 
(auch Wohnmobile bis 3,5t), Motorrad
100 130*
Wohnmobile über 3,5t 80 100
Kfz von 3,5 - 7,5 t sowie Gespanne** 80 80


* empfohlene Richtgeschwindigkeit 
** für in Deutschland registrierte Gespanne bis 3,5 t mit Ausnahmegenehmigung (Plakette am Anhänger) gilt 100 km/h. Österreichische Gespannfahren können sich bei einer DEKRA Niederlassung in Österreich eine Bestätigung, dass der Anhänger für eine Geschwindigkeit von 100 km/h geeignet ist, aushändigen lassen. Um die benötigte Plakette zu erhalten, ist die Bestätigung bei der deutschen Behörde vorzulegen. 

Wenn die Sichtweite (z.B. durch Nebel, Regen oder Schneefall) weniger als 50 Meter beträgt, gilt im gesamten Bundesgebiet ein Tempolimit von 50 km/h.

Kindersicherung

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr bzw. die kleiner als 150 cm sind, dürfen auf Vorder- und Rücksitzen nur in geeigneter Rückhaltevorrichtung (Kindersitz) befördert werden. Auf Beifahrersitzen mit Airbag dürfen keine Rückhaltesysteme nach hinten ausgerichtet werden. Ist die Sicherung eines dritten Kindes auf der Rücksitzbank durch Kinderrückhaltesysteme wegen der Sicherung anderer Kinder nicht möglich, genügt für Kinder ab drei Jahren ausnahmsweise der normale Gurt. In Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurt (z.B. Oldtimer) dürfen Kinder unter drei Jahren überhaupt nicht und Kinder bis 150 cm nur auf den Rücksitzen befördert werden.

Licht am Tag

Motorräder müssen tagsüber mit Licht fahren. Für alle anderen Fahrzeuge wird Licht am Tag empfohlen. Nebelschlusslampen dürfen nur dann benutzt werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Mitführpflicht

Neben Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste bestehen keine zusätzlichen Mitführpflichten.

Motorräder & Kleinkrafträder

Motorräder müssen tagsüber mit Licht fahren.

Sturzhelmpflicht gilt für Fahrer von "Quads", die schneller als 20 km/h fahren.

Mitnahme von Kindern
Es gibt keine generelle Altersangabe, doch ist für Kinder unter sieben Jahren ein spezieller Sitz mit Fußstützen und Festhaltemöglichkeit vorgeschrieben.

Parken

 

Parkverbot besteht vor Grundstücksausfahrten, bis zu 5 m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen, bis zu 10 m vor Ampeln und bis zu 15 m vor und hinter Haltestellenschildern.

Parken ist nur in Fahrtrichtung erlaubt.

Halteverbot besteht an Halteverbotszeichen, 5 m vor und hinter Fußgängerüberwegen und bis zu 10 m vor Ampeln, Vorfahrt- oder Stoppschildern. Im eingeschränkten Halteverbot ist Aus- und Einsteigen sowie Be- und Entladen erlaubt.

Promillegrenze

0,5 Promille

Ein absolutes Alkoholverbot gilt für Fahranfänger während der zweijährigen Führerschein-Probezeit bzw. für alle Lenker bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Unter die 0,0 Promille-Regelung fallen auch österreichische Touristen unter 21 Jahre bzw. österreichische Führerscheinneulinge, deren Lebensmittelpunkt während der Probezeit in Deutschland liegt.

Punkteführerschein

Ein Punkteführerscheinsystem ist in Kraft.

Je nach Verkehrsdelikt drohen auch ausländischen Verkehrsteilnehmern Strafen.

Bitte beachten Sie auch den Tipp der ÖAMTC Juristen bezüglich der Vollstreckung von Verkehrsstrafen (siehe Ende dieser Kategorie).

Telefonieren am Steuer

Nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

Rettungsgasse

Bei Staubildung auf einer Richtungsfahrbahn in einem Abschnitt mit mindestens zwei Fahrstreifen müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen in der Mitte zwischen den Fahrstreifen zwischen dem äußerst linken un dem daneben liegenden Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.

Dies bedeutet, dass alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur sich möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen müssen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll der Pannenstreifen befahren werden. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts.

Zusätzliche Bestimmungen

Bei Ampelanlagen zeigt ein grüner Pfeil auf schwarzem Grund nach rechts an, dass bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach einem Stopp vorsichtig nach rechts abgebogen werden darf.


Ein generelles Überholverbot gilt auf zweispurigen Straßen, wenn sich Schulbusse mit Warnblinker der Haltestelle nähern. Steht der Bus, darf nur im Schritttempo vorbeigefahren werden. Dies gilt auch für den Gegenverkehr.

Abschleppen von Fahrzeugen ist auf der Autobahn nur bis zur nächsten Ausfahrt, auf allen anderen Straßen bis zur nächsten Werkstätte gestattet. Bei beiden Fahrzeugen muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein.

Überstehende Ladung:
Bis zu 100 km Wegstrecke darf die Ladung 3 m, bei mehr als 100 km höchstens 1,50 m nach hinten hinausragen. Wenn die Ladung mehr als 1 m über die Rückleuchten des Fahrzeuges hinausragt, ist sie durch eine hellrote, 30 x 30 cm große, auseinandergehaltene Fahne kenntlich zu machen; bei Dunkelheit ist am äußersten Ende der Ladung ein Schlusslicht und ein Rückstrahler anzubringen.

GPS-Navigationsgeräte die vor mobilen oder fest installierten Geschwindigkeitsmessstellen oder Blitzampeln warnen sind verboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gerät in Betrieb ist oder nicht. Polizei und/oder Zollbehörden stellen solche Geräte sicher und erstatten gegen den Besitzer Anzeige. Es muss mit einer hohen Geld- oder sogar mit einer Freiheitsstrafe gerechnet werden. Zudem können die Geräte eingezogen und vernichtet werden. Auch Gerätekombinationen wie Handys und Notebooks, die solche Warnfunktionen enthalten, sind nicht zulässig und somit illegal. 

Fahrradträger auf Anhängerkupplung: 
In Deutschland sind die in Österreich verwendeten roten Kennzeichentafeln nicht zulässig. Daher muss das „normale“ Kennzeichen direkt an der Fahrradhalterung montiert werden.

Straßenbenutzungsgebühren und Vignette

 

Tunnel & Brücken

Für die Fahrt durch den Warnowtunnel bei Rostock und den Herrentunnel bei Lübeck fallen Gebühren an.

 

Umweltzonen in deutschen Städten

In den Zentren vieler deutscher Städte gibt es sogenannte "Umweltzonen" wie z.B. in Berlin, Frankfurt, Köln, München oder Stuttgart. Diese dürfen nur noch mit Autos befahren werden, bei denen eine Plakette signalisiert, dass ein bestimmter Ausstoß an Schad- und Feinstoffen nicht überschritten wird. Nur wer in eine der jeweiligen Umweltzonen einfahren möchte, muss sich die Plakette vorher besorgen. Je nach Schadstoffausstoß sind die Plaketten grün, gelb oder rot. Die Einfahrt mit roten Plaketten wird nach und nach verboten. Anschließend soll das Fahrverbot auch für Kfz mit gelben Plaketten gelten, sodass mittelfristig nur Fahrzeuge mit grüner Plakette als "sauber" gelten.

 

 

Einreisebestimmungen

Sie benötigen einen Reisepass oder einen Personalausweis, der mindestens noch drei Monate gültig ist. Für Kinder werden der Kinderausweis oder der Eintrag im Familienpass anerkannt (bei Kindern über 10 Jahren nur mit Lichtbild).

Fahrzeugpapiere

Nationaler Führerschein und nationale Zulassung sind ausreichend; das jeweilige Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Bei Fahrzeugen mit amtlichen deutschen Kennzeichen (nicht Zollnummer) wird auf die Vorlage des Versicherungsnachweises verzichtet. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird jedoch dringend empfohlen.

Reisen mit Tieren

Aufgrund einer neuen EU-Regelung muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verbracht werden, ein Pass mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können. Das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Für aus Deutschland stammende Tiere heißt dies, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt worden ist. Die EU-einheitlichen Passformulare müssen also zunächst nur für Heimtiere der betroffenen Arten verwendet werden, deren Besitzer nicht mehr über geltende ("alte") Bescheinigungen verfügen und die daher ein neues Dokument für die Reise in andere Mitgliedstaaten benötigen.Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren wie auch für den Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU. Auch die neuen EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Er benötigt hierfür allerdings eine behördliche Ermächtigung. Es ist Aufgabe der nach Landesrecht zuständigen Behörden, entsprechende Einzelheiten mit den niedergelassenen Tierärzten zu klären.

Telefonieren

Vom Ausland nach Deutschland: 0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
Von Deutschland nach z.B. Österreich: 0043 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer